Wiederverwerten statt Recyclen

Der Paragraf 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetz(KrWG) regelt die fünftstufige Abfallhierarchie. Dieser definiert, gemäß welcher Reihenfolge mit Abfällen umgegangen werden muss.

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  5. Beseitigung

Unsere Idee bezieht sich auf die ersten beiden Punkte dieser Hierarchie.

 

Zu Punkt 1: Abfallvermeidung

Die IT-Hardware soll bevor Sie die Abfalleigenschaft erlangen, wieder vermarktet und weiter genutzt werden.

 

Zu Punkt 2: Vorbereitung zur Wiederverwendung

Die IT-Hardware soll nachdem Sie die Abfalleigenschaft erlangt hat, beispielsweise durch einen Entsorgungsfachbetreib nach ElektroG2 fachgerecht geprüft werden. Somit könnte die IT-Hardware die Abfalleigenschaft verlieren und wieder vermarktet werden.