Der Paragraf 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetz(KrWG) regelt die fünftstufige Abfallhierarchie. Dieser definiert, gemäß welcher Reihenfolge mit Abfällen umgegangen
werden muss.
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Vermeidung
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Vorbereitung zur Wiederverwendung
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Recycling
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Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
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Beseitigung
Unsere Idee bezieht sich auf die ersten beiden Punkte dieser Hierarchie.
Zu Punkt 1: Abfallvermeidung
Die IT-Hardware soll bevor Sie die Abfalleigenschaft erlangen, wieder vermarktet und weiter genutzt werden.
Zu Punkt 2: Vorbereitung zur Wiederverwendung
Die IT-Hardware soll nachdem Sie die Abfalleigenschaft erlangt hat, beispielsweise durch einen Entsorgungsfachbetreib nach ElektroG2 fachgerecht geprüft werden.
Somit könnte die IT-Hardware die Abfalleigenschaft verlieren und wieder vermarktet werden.