Der Paragraf 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetz(KrWG) regelt die fünftstufige Abfallhierarchie. Dieser definiert, gemäß welcher Reihenfolge mit Abfällen umgegangen
    werden muss.
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        Vermeidung
    
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        Vorbereitung zur Wiederverwendung
    
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        Recycling
    
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        Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
    
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        Beseitigung
    
    Unsere Idee bezieht sich auf die ersten beiden Punkte dieser Hierarchie.
     
    Zu Punkt 1: Abfallvermeidung
    Die IT-Hardware soll bevor Sie die Abfalleigenschaft erlangen, wieder vermarktet und weiter genutzt werden.
     
    Zu Punkt 2: Vorbereitung zur Wiederverwendung
    Die IT-Hardware soll nachdem Sie die Abfalleigenschaft erlangt hat, beispielsweise durch einen Entsorgungsfachbetreib nach ElektroG2 fachgerecht geprüft werden.
    Somit könnte die IT-Hardware die Abfalleigenschaft verlieren und wieder vermarktet werden.